Handelsbrauch der Pariser Börse 1902
Einleitung
Im Jahre 1793 nahm die französische Staatsschuld ihre jetzige Form an, indem der National-Konvent ein einheitliches Register schuf, welches die Bezeichnung Le Grand-Livre de la Dette publique, das Große Buch der öffentlichen Schuld, erhielt.
Vorher bestand die Staatsschuld aus einer ganzen Anzahl einzelner Teile, die sowohl von Anleihen früherer Regierungen, wie auch aus den durch die Republik eingegangenen Verpflichtungen herrührten. Die alten Schuldentitel wurden vernichtet und man gab ihren bisherigen Inhabern, ganz gleich, welchen Ursprungs die Schuld war, Inskriptions-Auszüge (extraits d’inscription), Rententitel (Titres Renten- de Bente) genannt.
Bis zum Jahre 1825 war die ganze Schuld eine 5%ige. Von da an hingegen erfuhr sie große Umgestaltungen, welche wie folgt vorgenommen wurden: Im Jahre 1825 entstanden die gegenwärtige 3% und 4,5% Rente, 1830 schuf man die 4% Rente; 1852 wurde die 5% in eine 4,5% Rente konvertiert; die beiden letzteren sind seitdem nochmals konvertiert worden; 1871 erschien neuerdings eine 5% ige, die später in eine Rente von 4,% dann in eine von 3,5% und ganz kürzlich in eine 3% ige unkündbare (perpétuelle) Rente umgewandelt wurde, womit die sämtlichen Renten einander hinsichtlich des Zinsfußes vom 16. Dezember 1902 ab gleichgestellt sind. Endlich fanden fortgesetzt Emissionen in 3% tilgbarer sowie perpetueller Rente statt. Die Schuld besteht heute nur noch aus zwei verschiedenen Teilen, der perpetuellen (sog. ewigen) 3% und der tilgbaren 3% Rente.
Seit der Schaffung des Großen Buches der öffentlichen Schuld und seiner Entwickelung, seit dem Beginn der fortgesetzten Ausgabe von Anleihen fremder Staaten und endlich seit der Anwendung der Aktienform bei Gründung von Finanz-, Handels- und Industriegesellschaften, hat sich der größere Teil des öffentlichen Vermögens den Staatspapieren und den Werten der verschiedenen Gesellschaften zugewendet.